Zur Arbeitsvorbereitung zählen alle vorbereitenden Maßnahmen zur Fertigung von Erzeugnissen. Die AV umfasst die Arbeitsplanung und die Arbeitssteuerung. Zu den kurzfristigen Aufgaben der Arbeitsplanung gehört die Erstellung von Arbeitsunterlagen für die Herstellung von Erzeugnissen. Hierzu zählen die Erstellung von Fertigungsstücklisten und Arbeitsplänen. Die Arbeitssteuerung ist zuständig für alle Maßnahmen, die für eine der Arbeitsplanung entsprechende Auftragsabwicklung erforderlich sind.